AGB
Mario Lindmeier und Ihsan Cetin GbR
handelnd unter der Marke LCAdsSolutions
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich und Begriffe
- Diese AGB gelten für alle Verträge über Dienstleistungen im Bereich Online‑Marketing, insbesondere Social‑Media‑Marketing, Kampagnenmanagement, Creative‑Erstellung, Funnel-/Landingpage‑Erstellung und Tracking‑Einrichtung (zusammen „Leistungen“) zwischen der Agentur und dem Kunden.
- Diese AGB gelten vorrangig gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nur geschlossen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist; in diesem Fall gelten ergänzend zwingende Verbraucherschutzvorschriften.
- Individuelle Vereinbarungen (Angebot, Leistungsbeschreibung, Vergütungsmodell, Laufzeit) gehen diesen AGB im Zweifel vor.
Vertragsschluss und Leistungsgrundlagen
- Leistungsinhalt, Umfang, Zeitplanung, Vergütung und etwaige Leistungsziele ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot/Vertrag (Textform, z. B. E‑Mail genügt).
- Die Agentur darf zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer einsetzen. Vertragspartner des Kunden bleibt die Agentur.
Leistungsbeschreibung und Erfolgscharakter
- Die Agentur erbringt insbesondere:
a) Beratung/Strategie im Online‑Marketing,
b) Kampagnenplanung, ‑aufsetzung, ‑steuerung und ‑optimierung,
c) Erstellung von Werbemitteln (z. B. Grafiken, Videos, Copy),
d) Erstellung/Anpassung von Landingpages/Funnels,
e) Einbindung von Tracking (z. B. Pixel/Tags), soweit technisch möglich und vom Kunden beauftragt. - Kein Erfolg geschuldet: Soweit nicht ausdrücklich schriftlich als „Werk“ vereinbart, schuldet die Agentur eine fachgerechte Dienstleistung, nicht einen konkreten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Umsatz, Leads, Conversions).
- Plattform‑/Drittanbieterentscheidungen (z. B. Ablehnung von Anzeigen, Sperrungen, technische Änderungen) liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur.
Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung (z. B. Branding‑Vorgaben, Bilder/Videos, Texte, Freigaben, Zugänge zu Werbe‑/Tracking‑/Websystemen).
- Der Kunde hat Feedback/Freigaben innerhalb von 3 Werktagen nach Anfrage zu erteilen, sofern im Angebot/Projektplan nichts anderes steht.
- Kommt der Kunde der Mitwirkung nicht nach, verlängern sich Fristen entsprechend. Verzögerungen, Qualitätsminderungen oder Leistungshindernisse, die hierauf beruhen, gehen nicht zulasten der Agentur.
Werbebudget, Werbekonten und Kampagnensteuerung
- Sofern Kampagnen geschaltet werden, verpflichtet sich der Kunde, ein monatliches Werbebudget in vereinbarter Höhe bereitzustellen. Das Werbebudget ist nicht Teil der Agenturvergütung und wird grundsätzlich direkt an den jeweiligen Plattformanbieter gezahlt, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
- Der Kunde darf laufende Kampagnen nicht eigenmächtig pausieren, wesentlich verändern oder beenden, wenn dadurch die vertraglich vereinbarte Leistungserbringung oder Messung beeinträchtigt wird, ohne dies vorher mit der Agentur abzustimmen.
- Verstößt der Kunde gegen Abs. 2, bleibt die Vergütungspflicht bestehen; eine Erfolgsauswertung/Leistungsbewertung ist dann ggf. nicht möglich.
Vergütung und Provisionsmodell
- Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot/Vertrag und wird als
a) Fixvergütung (z. B. Setup‑Fee, Monatsretainer) und/oder
b) erfolgsabhängige Provision (z. B. Umsatz-/Lead‑Beteiligung)
vereinbart. - Definition – Netto‑Umsatz (falls Umsatzbeteiligung vereinbart): Provisionsbasis ist der tatsächlich vereinnahmte Netto‑Umsatz (ohne Umsatzsteuer) aus Geschäften, die nachweislich auf durch die Agentur generierte Kontakte/Leads zurückgehen, abzüglich nachweislich erfolgter Stornos/Chargebacks/Rückerstattungen.
- Keine Haftung für Storno: Stornos/Refunds mindern die Provisionsbasis; eine darüberhinausgehende Haftung der Agentur für Stornos ist ausgeschlossen.
- Provisionslaufzeit: Eine Umsatzbeteiligung kann – je nach Vereinbarung – für bis zu 12 Monate ab Erstkontakt/Lead‑Entstehung gelten, auch über das Vertragsende hinaus, sofern der Lead während der Vertragslaufzeit generiert wurde.
- Nachweis/Tracking: Primärer Nachweis ist die Abrechnung/CRM‑Dokumentation des Kunden. Tracking (z. B. Pixel) kann ergänzend herangezogen werden. Bei Abweichungen gilt die plausibelste, nachprüfbare Datenquelle; der Kunde wirkt an der Aufklärung mit.
Abrechnung, Fälligkeit und Zahlungsverzug
- Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen nach § 288 BGB (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz bei Verbrauchern, 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz bei Nicht‑Verbrauchern).
- Gegenüber Nicht‑Verbrauchern kann die Agentur zusätzlich die gesetzliche Verzugspauschale von 40 € verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB).
- Mahnkosten: Für berechtigte Mahnungen kann eine Pauschale von 5 € pro Mahnung verlangt werden, sofern dem Kunden der Nachweis gestattet bleibt, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. (Dies gilt nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht.)
Mitwirkungsverzug und Vergütungssicherung
- Gerät der Kunde mit Mitwirkungsleistungen in Verzug (z. B. keine Inhalte, keine Freigaben, keine Zugänge), kann die Agentur dem Kunden eine angemessene Nachfrist setzen.
- Leistungspause: Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist die Agentur berechtigt, Leistungen zu pausieren, ohne dass dies eine Pflichtverletzung darstellt.
- Vergütungsanspruch trotz Stillstand: Soweit die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung unmöglich oder unzumutbar wird, bleibt die Vergütungspflicht bestehen. Maßgeblich sind je nach Vertragscharakter die Grundsätze des Annahmeverzugs (§ 615 BGB) und/oder der Mitwirkungsregelung (§ 642 BGB).
- Ausfallhonorar (pauschalierter Schaden): Ist (teilweise) nur eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart oder entsteht durch Mitwirkungsverzug betriebswirtschaftlich ein Ausfall, kann die Agentur statt eines konkret nachzuweisenden Schadens ein monatliches Ausfallhonorar verlangen in Höhe des vereinbarten monatlichen Grundhonorars; mindestens jedoch [500 €] pro Monat. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Mindesterfolgsvergütung (nur wenn ausdrücklich vereinbart): Falls im Vertrag eine Mindesterfolgsvergütung/Mindestprovision für bestimmte Mindestbudgets oder Mindestlaufzeiten vereinbart wurde, bleibt diese bei vom Kunden verursachter Kampagnenunterbrechung oder Mitwirkungsverzug fällig.
Vertragslaufzeit und Kündigung
- Laufzeit und Mindestlaufzeit ergeben sich aus dem Angebot/Vertrag.
- Nach Ablauf einer Mindestlaufzeit ist der Vertrag monatlich kündbar mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende, sofern im Angebot/Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 314 BGB). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wiederholtem Zahlungsverzug oder nachhaltiger Mitwirkungsverweigerung.
Abnahme bei werkvertraglichen Teilleistungen
- Soweit die Agentur abnahmefähige Werke liefert (z. B. fertige Landingpage, konkretes Creative‑Paket), gilt Folgendes:
a) Der Kunde prüft innerhalb von 5 Werktagen und erklärt Abnahme oder konkrete Mängel.
b) Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gilt die Leistung als abgenommen. - Bei rein dienstvertraglichen Leistungen (laufendes Kampagnenmanagement) findet keine Abnahme im werkvertraglichen Sinne statt.
Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
- Nutzungsrechte an von der Agentur erstellten Werbemitteln/Arbeitsergebnissen werden – sofern nicht anders vereinbart – erst nach vollständiger Zahlung der jeweiligen Rechnung eingeräumt.
- Vorbestehende Tools, Vorlagen, Methoden, Skripte und Know‑how der Agentur bleiben Eigentum der Agentur; der Kunde erhält daran kein ausschließliches Recht.
Haftung
- Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung der Agentur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Agentur haftet nicht für:
a) unternehmerische Entscheidungen des Kunden (Preisgestaltung, Angebot, Vertrieb, Produktqualität),
b) Stornos/Rückabwicklungen,
c) Entscheidungen/Fehler von Plattformanbietern oder Drittanbietern,
d) Tracking‑Ausfälle, soweit sie nicht von der Agentur zu vertreten sind. - Keine Rechtsberatung: Die Agentur erbringt keine Rechts‑ oder Steuerberatung. Der Kunde ist verantwortlich für rechtliche Prüfungen (z. B. Impressum, Datenschutz, Wettbewerbsrecht), sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart.
Freistellung
Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten, Markenrechten, Aussagen, Produkten oder rechtswidrigen Weisungen beruhen (z. B. Urheber‑, Marken‑ oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen), sofern die Agentur diese nicht zu vertreten hat.
Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Leads), schließen die Parteien – soweit erforderlich – eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
- Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtsgrundlagen zur Datenerhebung und zum Tracking auf seinen Systemen (z. B. Cookie‑Einwilligungen).
Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand: Soweit zulässig, ist für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliche Sondervermögen Gerichtsstand der Sitz der Agentur (§ 38 ZPO). Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Teilunwirksamkeit: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; anstelle der unwirksamen Regelung gilt das dispositive Gesetzesrecht (§ 306 BGB). Eine „geltungserhaltende Reduktion“ findet nicht statt.